Andreas Frewer
Versicherungsfachmann (BWV)
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Letzte Änderung: 01.11.2019
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Sterbegeld
Gesetzliche Leistungen drastisch reduziert!

Immer wieder gekürzt, für viele sogar ganz gestrichen: Das Sterbegeld
Wer denkt schon zu Lebzeiten daran, wie teuer eine Bestattung ist? Es sei denn, man wird gerade im Familienkreis damit konfrontiert. Dann hat man vielleicht erfahren, welche Kosten bei einem so traurigen Anlass auf die Hinterbliebenen zukommen. Neben den reinen Bestattungskosten für Grabstelle, Sarg und Blumengestecke fallen auch Gebühren an - für Anzeigen, Trauerkleidung, eine angemessene Feier usw. entstehen weitere Kosten. Schnell kommt ein fünfstelliger Euro-Betrag zusammen, manchmal sogar wesentlich mehr. Im Todesfall müssen sich die Hinterbliebenen um so viele Dinge kümmern. Gut wenn der finanzielle Rahmen steht. Denn die Erben haften für eine standesgemäße Bestattung.

Seit dem 01.01.2004 ist das Sterbegeld vom Gesetzgeber vollständig gestrichen worden, das heisst: die Hinterbliebenen müssen für die Kosten vollständig alleine aufkommen und das kann sehr teuer werden.

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