Die Vorteile der BAV auf einen Blick
1. |
Reduzierung der Steuerlast und Schaffung finanzieller Reserven |
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2. |
Urlaubs - oder Weihnachtsgeld |
Keine Steuern mehr
Keine Lohnnebenkosten
Brutto = Netto |
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3. |
Mitarbeiter verlässt Unternehmen |
Beiträge gehen an Firma zurück
(Die Summe kann mehrere 1000,- € betragen) |
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4. |
VWL |
als BAV keine Steuern
Keine Lohnnebenkosten
Brutto = Netto
Der Nettolohn kann sich dadurch sogar erhöhen |
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5. |
als Zusatz zum Lohn |
Firma spart die Lohnnebenkosten und Steuern |
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6. |
Gehaltsumwandlung |
Firma spart die Lohnnebenkosten und Steuern
ca. 350,- € pro Mitarbeiter p.a. |
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7. |
Reduzierung der Krankenversicherungskosten |
gesetzliche Krankenversicherung
von ca. 15 % auf 12,9 %
Private Krankenversicherung Reduzierung
auf ca. 25 % bis 50 % des bisherigen Beitrages
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Bei unseren Vorschlägen profitieren sowohl der Arbeitgeber wie
auch die Arbeitnehmer.
Vorwort
Die mittelständischen Unternehmen sind die Basis für die
Kontinuität unserer Wirtschaft und der Motor für die
Weiterentwicklung der Bundesrepublik Deutschland und Europas.
Es ist wichtig, dass der mittelständische Unternehmer seine eigene
Zukunft und die Zukunft seines Betriebes sichert.
Die betriebliche Altersversorgung bindet und motiviert Mitarbeiter,
verhindert Fluktuation und steigert die Attraktivität und Finanzkraft
des Unternehmens. Sie bedeutet Kapitalerhaltung und stärkt die
Innenfinanzierungskraft des Unternehmens.
Sie garantiert die Zukunft des Unternehmens durch die konsumerhaltende
Kaufkraft von heute 40-jährigen Mitarbeitern, auch in deren
Rentenalter.
Die modernste Form betrieblicher Altersvorsorge ist die
überbetriebliche Unterstützungskasse, da sie im Vergleich zu
herkömmlichen Durchführungswegen wesentlich mehr
Gestaltungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber bietet.
Wer ist die BGMV?
Als BGMV sind wir als Fachgesellschaft für Wirtschafts- und
Finanzfragen und als Unternehmensberatung Partner an Ihrer Seite.
Wir informieren Sie über die unterschiedlichen Durchführungswege
im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Die Vor - und Nachteile der
unterschiedlichen Durchführungswege werden erläutert und mit dem
Unternehmen besprochen, um eine optimale Gestaltung eines Versorgungswerkes
zu erreichen.
- Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaften und Banken
- Rechtssicherheit durch Einbeziehung erfahrener Spezialisten im
Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- unabhängige Beratung und Betreuung, langfristig gesichert
- Beratung nur durch autorisierte Kooperationspartner
- betriebliche Altersversorgung nach Maß und gemäß
der Möglichkeiten des Unternehmens ohne vorgefertigte
Lösungen oder Bevorzugung bestimmter Lösungen
Unsere Dienstleistungen
Erstellung von Gutachten in Bezug auf:
- die Höhe von Pensionsrückstellungen (laufend erforderlich bei Bilanzabgabe)
- Angemessenheitsprüfungen
- Bewertung eines Unternehmens mit U-Kasse bei
Verkauf/Übernahme/Liquidation
- Kurztestate für den Pensionssicherungsverein(PSV)
Beratung und Entscheidungshilfen
- bei der Einrichtung von Versorgungswerken
- beim Erstellen von Leistungsplänen
- bei Ruhegeldordnungen
- bei Betriebsvereinbarungen
- bei individuellen Pensionszusagen
Leistungsvergleiche
- von in Frage kommenden U-Kasse Modellen
- von Angeboten anderer Dienstleister
Welches sind die bekannten Wege der BAV
Pensionszusagen und Pensionsrückstellungen
- Betriebsausgaben durch Pensionsrückstellungen
- Betriebsausgaben durch Prämien für
Rückdeckdeckungsversicherung
- Aufbau von Aktiv- und Passivvermögen in der Bilanzen
Direktversicherungen
- arbeitgeberfinanziert betriebsausgabenfähig
- arbeitnehmerfinanziert durch Gehaltsumwandlung
- Einsparungen von Lohnnebenkosten bei Finanzierung aus Sonderzahlungen
- Steuerbegünstigung durch pauschale Lohnsteuer
- max. 1.750,-- EURO/Jahr - bei Durchschnittsbildung höher
- Versicherungslösung bedeutet 100 % ausfinanziert
Unterstützungskasse
- arbeitgeberfinanziert betriebsausgabenfähig
- arbeitnehmerfinanziert durch Gehaltsumwandlung
- nahezu keine Beschränkung in der Höhe der Zusagen
- keine pauschale Lohnsteuer
- keine Bilanzierung, da überbetrieblich
- Finanzierung nicht nur aus Sonderzahlung
- Einsparungen von Lohnnebenkosten
- Zusagen sind 100 % ausfinanziert
- flexible Gestaltung der Zusage
- geringe Verwaltungskosten
- Zusagen an AN erfolgen nur über Leistungspläne
- der Arbeitnehmer nimmt beim Ausscheiden aus dem Betrieb nur seinen
Anspruch mit, keinen Vertrag, der verbleibt im Einflussbereich des
Unternehmens
- auch geringfügig Beschäftigte ( bis maximal 315,- € /Monat )
können eine Zusage bekommen, da die Zusagen nicht den
Lohnsteuerrichtlinien unterliegen, unabhängig
von der Höhe des Einkommens
- die Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch
auf Leistungen, wird aber ab Unverfallbarkeit ( BetrAVG ) über
den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert
Rückgedeckte Unterstützungskasse
- die Unterstützungskasse schließt für die Zusagen eine
Rückdeckungsversicherung ab
- Überschüsse aus der Rückdeckungsversicherung werden vom
Unternehmen verwendet:
a) zur Leistungserhöhung
b) zur Beitragsverrechnung
c) zur Versorgung neuer Mitarbeiter
d) zur eventuellen Rückführung in das Unternehmen
Welche Alternative bietet
BGMV zusätzlich?
Zusätzlich zu den von anderen Anbietern ermöglichten
Versorgungsmodellen, bieten wir ein pauschal dotierte
Unterstützungskasse
Pauschaldotierte Unterstützungskasse
- Rückführung der Beiträge ans Unternehmen in Form eines
Darlehens möglich
- Das Unternehmen nimmt Einfluss auf die Vermögens- und Geldanlage
- Dadurch Aufbau einer "betriebseigenen Bank"
- Nutzung aller betriebswirtschaftlichen Vorteile der BAV durch das Unternehmen
- Aufbau einer innerbetrieblichen Kapitalreserve und Stärkung der
Innenfinanzierungskraft im Unternehmen
- Geringfügigbeschäftigte: AG-finanziert für alle
Beiträge oberhalb von 315,- € erhebliche
Gestaltungsmöglichkeiten
Vorteilskatalog Unterstützungskassen
Rückgedeckte U-Kasse (arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanziert)
Vorteile:
- jährliche oder monatliche Zuwendungen an U-Kasse werden durch eine
- Rückdeckungsversicherung rückgedeckt
- Zuwendungen an U-Kasse sind Betriebsausgaben
- periodengerechte Finanzierung
- freie Verwendung der Überschüsse und Gewinne
- Steuerpflicht erst bei Rückfluss der U-Kassenleistungen
- Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge für den Unternehmer
- überbetriebliche Gestaltung, daher keine Bilanzierung
- hohe Gewinne und Überschüsse zur freien Verwendung möglich
- keine Beschränkungen in der Höhe der Zuwendungen
- Bindung der wichtigen Mitarbeiter an das Unternehmen
- kann zusätzlich zu anderen Konzepten eingerichtet werden
Pauschaldotierte U-Kasse (arbeitgeberfinanziert) als Finanzierungsinstrument
Vorteile:
- zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit der U-Kasse
( § 4 d EStG und § 5 KStG) durch eine pauschale Dotierung möglich.
- 25 % der jährlichen Durchschnittsleistungen können
jedes Jahr - maximal jedoch 8 Jahre - in die U-Kasse dotiert werden.
- die U-Kasse erstellt für die Leistungsempfänger einen Leistungsplan
- jährliche Dotierungen an die U-Kasse werden nun jedes Jahr von
der U-Kasse an das Unternehmen als Darlehen (inklusive Darlehenszinsen)
zurückgeführt.
- Beträge werden vom Unternehmen außer- oder innerbetrieblich
angelegt/investiert.
- dadurch Aufbau einer "betriebseigenen Bank"
Fazit
Im Vergleich aller möglichen Durchführungswege
ist die pauschal dotierte U-Kasse nach § 4d EStG für
das mittelständische Unternehmen in jeder Hinsicht
die optimale Lösung. Sie bietet neben wichtigen
Maßnahmen zur Motivation und Bindung der wichtigen
Mitarbeiter an das Unternehmen bestmögliche
betriebswirtschaftliche und steuerliche Vorteile. Besonders
für den Bereich der geringfügig beschäftigten
und freie Mitarbeiter ist sie die einzige Möglichkeit
eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen, die als
Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Hierbei ist nicht die
Verdiensthöhe ( auch zulässige ) oder ein
Angestelltenvertrag notwendig, sondern der wirtschaftliche
Zusammenhang des Mitarbeiters mit dem Unternehmen steht im
Vordergrund. Daher ist die Unterstützungskasse auch
für diesen Personenkreis optimal. Unser Bestreben ist es,
für jedes Unternehmen individuell die beste Lösung
zu ermitteln und anzubieten. Hier stehen die Interessen des
Unternehmens für uns im Vordergrund. Als von Banken und
Versicherungen unabhängige Beratungsgesellschaft ist
für uns und das Unternehmen oft die Kombination der
verschiedenen Durchführungswege die optimale Lösung,
die von Banken und Versicherungsgesellschaften selten oder nie
angeboten wird.
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