Andreas Frewer
Versicherungsfachmann (BWV)
Homannstr. 29
42327 Wuppertal
Tel: 0202-593090
whatsapp: 0157 5371 6907
E-Mail: andreasfrewer@yahoo.de
Letzte Änderung: 01.11.2019
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Betriebliche Altersvorsorge BAV


Die Vorteile der BAV auf einen Blick


1. Reduzierung der Steuerlast und Schaffung finanzieller Reserven  
 
 
 
2. Urlaubs - oder Weihnachtsgeld Keine Steuern mehr
Keine Lohnnebenkosten
Brutto = Netto
 
3. Mitarbeiter verlässt Unternehmen Beiträge gehen an Firma zurück
(Die Summe kann mehrere 1000,- € betragen)
 
4. VWL als BAV keine Steuern
Keine Lohnnebenkosten
Brutto = Netto
Der Nettolohn kann sich dadurch sogar erhöhen
 
5. als Zusatz zum Lohn Firma spart die Lohnnebenkosten und Steuern
 
6. Gehaltsumwandlung Firma spart die Lohnnebenkosten und Steuern
ca. 350,- € pro Mitarbeiter p.a.
 
7. Reduzierung der Krankenversicherungskosten gesetzliche Krankenversicherung
von ca. 15 % auf 12,9 %

Private Krankenversicherung Reduzierung
auf ca. 25 % bis 50 % des bisherigen Beitrages


Bei unseren Vorschlägen profitieren sowohl der Arbeitgeber wie auch die Arbeitnehmer.





Vorwort


Die mittelständischen Unternehmen sind die Basis für die Kontinuität unserer Wirtschaft und der Motor für die Weiterentwicklung der Bundesrepublik Deutschland und Europas.

Es ist wichtig, dass der mittelständische Unternehmer seine eigene Zukunft und die Zukunft seines Betriebes sichert.

Die betriebliche Altersversorgung bindet und motiviert Mitarbeiter, verhindert Fluktuation und steigert die Attraktivität und Finanzkraft des Unternehmens. Sie bedeutet Kapitalerhaltung und stärkt die Innenfinanzierungskraft des Unternehmens.

Sie garantiert die Zukunft des Unternehmens durch die konsumerhaltende Kaufkraft von heute 40-jährigen Mitarbeitern, auch in deren Rentenalter.
Die modernste Form betrieblicher Altersvorsorge ist die überbetriebliche Unterstützungskasse, da sie im Vergleich zu herkömmlichen Durchführungswegen wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber bietet.





Wer ist die BGMV?


Als BGMV sind wir als Fachgesellschaft für Wirtschafts- und Finanzfragen und als Unternehmensberatung Partner an Ihrer Seite. Wir informieren Sie über die unterschiedlichen Durchführungswege im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Die Vor - und Nachteile der unterschiedlichen Durchführungswege werden erläutert und mit dem Unternehmen besprochen, um eine optimale Gestaltung eines Versorgungswerkes zu erreichen.
  • Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaften und Banken
  • Rechtssicherheit durch Einbeziehung erfahrener Spezialisten im Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • unabhängige Beratung und Betreuung, langfristig gesichert
  • Beratung nur durch autorisierte Kooperationspartner
  • betriebliche Altersversorgung nach Maß und gemäß der Möglichkeiten des Unternehmens ohne vorgefertigte Lösungen oder Bevorzugung bestimmter Lösungen




Unsere Dienstleistungen


Erstellung von Gutachten in Bezug auf:
  • die Höhe von Pensionsrückstellungen (laufend erforderlich bei Bilanzabgabe)
  • Angemessenheitsprüfungen
  • Bewertung eines Unternehmens mit U-Kasse bei Verkauf/Übernahme/Liquidation
  • Kurztestate für den Pensionssicherungsverein(PSV)
Beratung und Entscheidungshilfen
  • bei der Einrichtung von Versorgungswerken
  • beim Erstellen von Leistungsplänen
  • bei Ruhegeldordnungen
  • bei Betriebsvereinbarungen
  • bei individuellen Pensionszusagen
Leistungsvergleiche
  • von in Frage kommenden U-Kasse Modellen
  • von Angeboten anderer Dienstleister




Welches sind die bekannten Wege der BAV


Pensionszusagen und Pensionsrückstellungen
  • Betriebsausgaben durch Pensionsrückstellungen
  • Betriebsausgaben durch Prämien für Rückdeckdeckungsversicherung
  • Aufbau von Aktiv- und Passivvermögen in der Bilanzen
Direktversicherungen
  • arbeitgeberfinanziert betriebsausgabenfähig
  • arbeitnehmerfinanziert durch Gehaltsumwandlung
  • Einsparungen von Lohnnebenkosten bei Finanzierung aus Sonderzahlungen
  • Steuerbegünstigung durch pauschale Lohnsteuer
  • max. 1.750,-- EURO/Jahr - bei Durchschnittsbildung höher
  • Versicherungslösung bedeutet 100 % ausfinanziert
Unterstützungskasse
  • arbeitgeberfinanziert betriebsausgabenfähig
  • arbeitnehmerfinanziert durch Gehaltsumwandlung
  • nahezu keine Beschränkung in der Höhe der Zusagen
  • keine pauschale Lohnsteuer
  • keine Bilanzierung, da überbetrieblich
  • Finanzierung nicht nur aus Sonderzahlung
  • Einsparungen von Lohnnebenkosten
  • Zusagen sind 100 % ausfinanziert
  • flexible Gestaltung der Zusage
  • geringe Verwaltungskosten
  • Zusagen an AN erfolgen nur über Leistungspläne
  • der Arbeitnehmer nimmt beim Ausscheiden aus dem Betrieb nur seinen Anspruch mit, keinen Vertrag, der verbleibt im Einflussbereich des Unternehmens
  • auch geringfügig Beschäftigte ( bis maximal 315,- € /Monat ) können eine Zusage bekommen, da die Zusagen nicht den Lohnsteuerrichtlinien unterliegen, unabhängig von der Höhe des Einkommens
  • die Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf Leistungen, wird aber ab Unverfallbarkeit ( BetrAVG ) über den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert
Rückgedeckte Unterstützungskasse
  • die Unterstützungskasse schließt für die Zusagen eine Rückdeckungsversicherung ab
  • Überschüsse aus der Rückdeckungsversicherung werden vom Unternehmen verwendet:
  • a) zur Leistungserhöhung
    b) zur Beitragsverrechnung
    c) zur Versorgung neuer Mitarbeiter
    d) zur eventuellen Rückführung in das Unternehmen




Welche Alternative bietet BGMV zusätzlich?

Zusätzlich zu den von anderen Anbietern ermöglichten Versorgungsmodellen, bieten wir ein pauschal dotierte Unterstützungskasse

Pauschaldotierte Unterstützungskasse
  • Rückführung der Beiträge ans Unternehmen in Form eines Darlehens möglich
  • Das Unternehmen nimmt Einfluss auf die Vermögens- und Geldanlage
  • Dadurch Aufbau einer "betriebseigenen Bank"
  • Nutzung aller betriebswirtschaftlichen Vorteile der BAV durch das Unternehmen
  • Aufbau einer innerbetrieblichen Kapitalreserve und Stärkung der Innenfinanzierungskraft im Unternehmen
  • Geringfügigbeschäftigte: AG-finanziert für alle Beiträge oberhalb von 315,- € erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten




Vorteilskatalog Unterstützungskassen

Rückgedeckte U-Kasse (arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanziert)

Vorteile:
  • jährliche oder monatliche Zuwendungen an U-Kasse werden durch eine
  • Rückdeckungsversicherung rückgedeckt
  • Zuwendungen an U-Kasse sind Betriebsausgaben
  • periodengerechte Finanzierung
  • freie Verwendung der Überschüsse und Gewinne
  • Steuerpflicht erst bei Rückfluss der U-Kassenleistungen
  • Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge für den Unternehmer
  • überbetriebliche Gestaltung, daher keine Bilanzierung
  • hohe Gewinne und Überschüsse zur freien Verwendung möglich
  • keine Beschränkungen in der Höhe der Zuwendungen
  • Bindung der wichtigen Mitarbeiter an das Unternehmen
  • kann zusätzlich zu anderen Konzepten eingerichtet werden

Pauschaldotierte U-Kasse (arbeitgeberfinanziert) als Finanzierungsinstrument


Vorteile:
  • zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit der U-Kasse ( § 4 d EStG und § 5 KStG) durch eine pauschale Dotierung möglich.
  • 25 % der jährlichen Durchschnittsleistungen können jedes Jahr - maximal jedoch 8 Jahre - in die U-Kasse dotiert werden.
  • die U-Kasse erstellt für die Leistungsempfänger einen Leistungsplan
  • jährliche Dotierungen an die U-Kasse werden nun jedes Jahr von der U-Kasse an das Unternehmen als Darlehen (inklusive Darlehenszinsen) zurückgeführt.
  • Beträge werden vom Unternehmen außer- oder innerbetrieblich angelegt/investiert.
  • dadurch Aufbau einer "betriebseigenen Bank"




Fazit


Im Vergleich aller möglichen Durchführungswege ist die pauschal dotierte U-Kasse nach § 4d EStG für das mittelständische Unternehmen in jeder Hinsicht die optimale Lösung. Sie bietet neben wichtigen Maßnahmen zur Motivation und Bindung der wichtigen Mitarbeiter an das Unternehmen bestmögliche betriebswirtschaftliche und steuerliche Vorteile. Besonders für den Bereich der geringfügig beschäftigten und freie Mitarbeiter ist sie die einzige Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen, die als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Hierbei ist nicht die Verdiensthöhe ( auch zulässige ) oder ein Angestelltenvertrag notwendig, sondern der wirtschaftliche Zusammenhang des Mitarbeiters mit dem Unternehmen steht im Vordergrund. Daher ist die Unterstützungskasse auch für diesen Personenkreis optimal. Unser Bestreben ist es, für jedes Unternehmen individuell die beste Lösung zu ermitteln und anzubieten. Hier stehen die Interessen des Unternehmens für uns im Vordergrund. Als von Banken und Versicherungen unabhängige Beratungsgesellschaft ist für uns und das Unternehmen oft die Kombination der verschiedenen Durchführungswege die optimale Lösung, die von Banken und Versicherungsgesellschaften selten oder nie angeboten wird.

 
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